Anwaltskanzlei FENDERL Rechtsanwälte

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Karlstrasse 19
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Anwaltskanzlei FENDERL Rechtsanwälte Firmen Informationen

Allgemeine Informationen

Unsere, auf Bussgeld und Verkehrsunfall Schadensregulierung spezialisierte Anwaltskanzlei kümmert sich u.a. deutschlandweit und um die erfolgreiche Anfechtung von Bussgeldbescheide, häufig ausgelöst durch Blitzer in Ihrer Region, wegen angeblicher Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit. Hier arbeiten wir sehr intensiv mit, von der VUT Gesellschaft für Sachverständigen Gutachten im Verkehr und Technik zusammen.

Blitzer-Studie: 80 Prozent der Bescheide fehlerhaft

Fahrzeuge werden verwechselt und die Bußgeldbescheide schlampig ausgewertet. Wußten Sie, dass bei über 80 Prozent der geprüften Fälle von Blitzer in Ihrer Region, Sachverständige Fehler entdeckten?

Diese Studie ist ein Schlag ins Gesicht der deutschen Bußgeldjäger, den laut der VUT- Studienergebnisse geht es bei vielen Radarkontrollen nicht mit rechten Dingen zu.
So hat das Sachverständigenbüro VUT 1800 Bußgeldakten untersucht, bei denen die vermeintlichen Raser Einspruch erhoben haben.
Das Ergebnis:
bei über 80 Prozent !!! der Fälle entdeckten die Experten Fehler.
„Würde ein Handwerker mit einer solchen Fehlerquote arbeiten, wäre er wegen der ganzen Reklamationen in drei Tagen pleite“, staunt Hans-Peter Grün, der VUT-Geschäftsführer. Dabei ist die Bandbreite der Fehler erstaunlich. So wurde in einigen Fällen das Tempo ungenau gemessen, Fahrzeuge verwechselt oder die Auswertung durch die Bußgeldstelle war stümperhaft.

So wurde einem 70-Jährigen angelastet, dass er mit 111 Stundenkilometern durch eine Tempo-30-Zone gerauscht sei. Die Sachverständigen fanden den Fehler: Der Mann war nicht über 80 km/h zu schnell gefahren, die 111 waren in Wirklichkeit nur drei Striche auf dem Foto. Die Beamten vermerkten also, dass ihre Messung ungültig sei. Der Bußgeldbescheid ging dennoch raus. „Bei solch dicken Fällen müssten die Sachbearbeiter schon einmal ein Auge auf den Vorgang werfen, bevor der Bescheid rausgeht“, findet Grün.

Ein noch skurrilerer Fall: Eine Frau soll mit ihrem Smart mit Tempo 156 erwischt worden sein. Das einzige Problem: der Smart kann nicht schneller als 134 Stundenkilometer fahren. Die Polizei verwechselte ihren Kleinwagen mit einem anderen Fahrzeug. „Viele arbeiten nicht gewissenhaft“, schimpft Grün.

Der Automobilclub AvD ist entsetzt über die Testergebnisse. AvD-Sprecherin Dorothe Lambert bemängelt, dass das eingesetzte Mess- und Auswertungspersonal häufig technikgläubig und nicht ausreichend geschult sei.

In fünf Prozent der Fälle waren die Fehler laut AvD „so gravierend, dass kein Bußgeldbescheid hätte erlassen werden dürfen“. Dabei steht bei Verkehrsdelikten nicht nur viel Geld auf dem Spiel. Einigen der vermeintlichen Verkehrssünder drohen auch längere Fahrverbote und Punkte in Flensburg. Der AvD bezeichnet die Ergebnisse der Studie deshalb als „erschreckend“.

In 30 Prozent der analysierten Fälle entdeckten die Sachverständigen gravierende Mängel in der Beweisführung. In diesen Fällen scheint der Erlass des Bußgeldbescheides aus technischer Sicht ungerechtfertigt. Und in 32 Prozent der Fälle ist zwar der Verdacht begründet, eine sichere Beweisführung fehlt jedoch. Dann ist der Ausgang eines Gerichtsverfahrens völlig ungewiss. Nur 15 Prozent aller Fälle sind frei von jeglichen Mängeln!
Soll ich jetzt immer Widerspruch einlegen?

Wenn ein Bußgeldbescheid im Briefkasten landet, ist der Ärger groß. Die tz erklärt, was die Blitzer-Studie für die Autofahrer bedeutet:

Sind tatsächlich 80 Prozent aller Messungen falsch?

Nein. „Einen Messfehler konnte man nur in fünf Prozent der Fälle nachweisen“, sagt ADAC-Verkehrsexperte Johann Nowicki. Die Studie verdeutlicht ein anderes Problem: „Bei dem Großteil der Messungen ist die Beweisführung nicht oder nur unzureichend nachvollziehbar“, erklärt Verkehrsrechts-Anwalt Christian Demuth.

Woran liegt das?

Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten gelten standardisierte Messverfahren. „Man geht also davon aus, dass jedes zugelassene Messverfahren per se korrekt abläuft“, sagt Demuth. Deshalb muss der Beschuldigte versuchen, dem Richter nachzuweisen, wo Fehler gemacht wurden. Und Nowicki kritisiert: „Bei der Zulassung der Geräte wird nur deren Zuverlässigkeit getestet.“ Er fordert eine zusätzliche Prüfroutine, die die Messung für die Gutachter nachvollziehbarer machen. Das könnte etwa dadurch geschehen, dass zusätzlich zur Messung mit einer Laserpistole noch ein Film des Messvorgangs erstellt wird.

Wie gut sind die Chancen bei einem Gerichtsverfahren?

Mittel. „Wenn man den Richter davon überzeugen kann, dass Zweifel bestehen, wird der Richter einen Gutachter bestellen“, so Demuth. Stellt sich dabei heraus, dass unklar ist, ob sich Fehler in die Messung eingeschlichen haben, hat der Beschuldigte gute Chancen, dass das Verfahren eingestellt wird. „Es geht darum zu zeigen, ob Fehler möglich waren“, erklärt Rechtsanwalt Demuth.

Sollte ich gegen jeden Bußgeldbescheid vorgehen?

„Ja“, sagt Rechtsanwalt Demuth. „Die Studie zeigt doch, dass die Beweisführung in vielen Fällen mangelhaft ist.“ Allerdings sollte die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Die Anwaltskosten in einem solchen Fall liegen schnell bei 500 bis 1000 Euro. Vor allem bei einem drohenden Fahrverbot oder Punkten in Flensburg lohnt sich also der Einspruch.

Kann man auch ohne Anwalt Einspruch erheben?

Ja, aber die Beweisführung wird noch viel schwieriger. Denn nur der Rechtsanwalt erhält volle Akteneinsicht. Blitzer-Opfer können sich auch beim ADAC beraten lassen. „Wir haben im Internet auch frei verfügbare Checklisten, die für ganz normale Autofahrer geschrieben wurden“, erklärt Nowicki.

In welchem Fall wäre eine Messung denn unzulässig?

Wenn Polizisten eine Radarfalle an einer Autobahn aufgestellt haben und sich selber im Wald verstecken, ist die Messung ungültig. „Die Polizisten müssen die Strecke sehen können und jeden Messvorgang einzeln beobachten“, weiß Demuth. So sollen Verwechslungen ausgeschlossen werden. Auch wenn zwei Fahrzeuge nebeneinander fahren, müssen die Beamten das im Protokoll festhalten. „Wenn ein Polizist behauptet, um 17 Uhr ein frei fahrendes Auto auf dem Mittleren Ring erwischt zu haben, ist das nicht glaubwürdig“, sagt Nowicki.

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