DGW-Deutsche Gesellschaft für Recycling mbH Schuhe und Textilien

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DGW-Deutsche Gesellschaft für Recycling mbH Schuhe und Textilien Firmen Informationen

Allgemeine Informationen

Die Gründung der DGW Deutsche Gesellschaft für Recycling war 1992 die Antwort auf drängende Probleme unserer Zeit. Produktion und Konsum in unserer hochentwickelten Industriegesellschaft erfordert die Suche nach umweltgerechten Entsorgungs- und Verwertungsmöglichkeiten.

Der damalige Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Prof. Dr. Klaus Töpfer bescheinigte der DGW 1993: „ Die DGW befindet sich mit ihrem Engagement zur Rückführung, Wiederverwendung und Verwertung von Altschuhen auf der umweltpolitischen Linie meines Hauses.“

Die DGW war das erste Unternehmen, welches sich in Zusammenarbeit mit der Fraunhofer-Gesellschaft die Verwertung und das Recycling von getragenen Schuhen wissenschaftlich erforschte. (S. Schuhmarkt 50/1993 )

Das Motto muss lauten:

Vermeiden statt Wegwerfen,
Recycling statt Verbrennen..
Nachhaltigkeit statt schneller Profit

Wertstoffe müssen in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt und
erneut genutzt werden. Die gewachsene Sensibilisierung für ökologische Fragen in unserer Bevölkerung ist eine wichtige Voraussetzung für zukunftsweisende Lösungen.
Organisatorische Tatkraft und Konsequenz
müssen jedoch hinzukommen.

Die DGW ist seit über 10 Jahren Entsorgungsfachbetrieb.

Diese langjährige Erfahrung garantiert Qualität, Sicherheit und schadlose Verwertung aller Schuhe und Textilien.
Viele namhafte Marken haben schon frühzeitig diesen Vorteil erkannt und nutzen den speziellen DGW-Service um ihre sensible Ware sicher und fachgerecht vom Markt zu nehmen.
Das Know-how zeigt sich in der individuellen Behandlung jeder einzelnen Fraktion. Hier ist neben der Branchen-Erfahrung viel Fingerspitzengefühl und Handarbeit erforderlich.
Das von der DGW erarbeitete Verwertungskonzept sieht unter Anderem eine Nutzungsdauerverlängerung vor uns reduziert auch so die sonst entstandene Abfallmenge.
Das Einsammeln, Befördern, Sortieren und Verwerten schafft auch zahlreiche Arbeitsplätze nicht nur in unserem Land.

Abfall und Gesetz:

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz − KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212)

„Abfälle im Sinne dieses Gesetzes sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss….“
„Der Besitzer muss sich Stoffen oder Gegenständen im Sinne des Absatzes 1 entledigen, wenn diese nicht mehr entsprechend ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung verwendet werden….“.
Kreislaufwirtschaft im Sinne dieses Gesetzes sind die Vermeidung und Verwertung von Abfällen.
(20) Vermeidung im Sinne dieses Gesetzes ist jede Maßnahme, die ergriffen wird, bevor ein Stoff, Material oder Erzeugnis zu Abfall geworden ist, und dazu dient, die Abfallmenge, die schädlichen Auswirkungen des Abfalls auf Mensch und Umwelt oder den Gehalt an schädlichen Stoffen in Materialien und Erzeugnissen zu verringern.
Hierzu zählen insbesondere die anlageninterne Kreislaufführung von Stoffen, die abfallarme Produktgestaltung, die Wiederverwendung von Erzeugnissen oder die Verlängerung ihrer Lebensdauer ….“

Dies bedeutet, dass sich jeder Besitzer von sensibler Ware, ernsthafte Gedanken machen muss, damit diese Ware nicht von Gesetzes wegen in nicht kontrollierbare Kanäle entgleitet.
Leider hat die nahe Vergangenheit gezeigt, dass die überwiegende Anzahl der öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger jede Möglichkeit ausnutzen, um die eigene Kasse mit Hilfe dieses umstrittenen Gesetzes aufzubessern. Dies wäre der Fall, wenn man als Besitzer dieser Waren diese dem ÖrE andienen müsste.

Rechtliche Kurzinformationen
• § 6 Abfallhierarchie
Maßnahmen der Vermeidung und der Abfallbewirtschaftung stehen in folgender Rangfolge:

1. Vermeidung,
2. Vorbereitung zur Wiederverwendung,
3. Recycling,
4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung,
5. Beseitigung.

• Abgabe gebrauchter Kleider in bestimmten Modehäusern, die diese entgegennehmen, um Kunden zum Kauf neuer Kleidung zu animieren: Diese Kleidung wird ungeprüft Betrieben zur Sortierung übergeben. Damit wird sie zumindest zunächst Abfall zur Verwertung.
• Die Pflicht zur Verwertung (hier bevorzugt zum Recycling) besteht, soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar, insbesondere wenn für einen gewonnenen Stoff ein Markt vorhanden ist oder geschaffen werden kann (§ 7 KrWG). Dieser Markt besteht: Insgesamt nicht mehr tragbare, aber saubere Baumwollkleider eignen sich, wie dargelegt gut für Patchwork-Arbeiten, zur Putzlappen- oder Faser-rückgewinnung.
Aus Wollkleidern werden Wollfäden rückgewonnen. Daher sollten Textilien aus Gründen der Ressourceneffizienz solange wie möglich im Kreislauf geführt und erst dann, wenn hierfür nicht mehr geeignet zur Energiegewinnung ausgeschleust werden.

Jathostraße 16 Isernhagen

Öffnungszeiten
Montag:
08:00 - 17:00
Dienstag:
08:00 - 17:00
Mittwoch:
08:00 - 17:00
Donnerstag:
08:00 - 17:00
Freitag:
08:00 - 16:00
Telefonnummer
+49511901310
Weblinks
Soziale Medien
Schlüsselwörter
gebrauchtwarenhändler, futterhandlung

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