Landesbeauftragter des Freistaats Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (ThLA)

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Landesbeauftragter des Freistaats Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (ThLA) Firmen Informationen

Allgemeine Informationen

Der Thüringer Landesbeauftragte (ThLA) ist eine Einrichtung beim Thüringer Landtag. Er unterstützt den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU), der gemäß Stasi-Unterlagengesetz (StUG) die Unterlagen verwaltet und den Zugang gewährt. Ein gesetzlicher Schwerpunkt ist die Beratung der politisch Verfolgten im Umgang mit der sie belastenden Vergangenheit und die Unterstützung auf dem Wege zu ihrer Rehabilitierung.

Am 18.03.1993 beschloss der Landtag das Thüringer Gesetz über den Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (GVBl S. 237) und wählte am 30.09.1993 – auf Vorschlag der Landesregierung – mit offener Stimmabgabe ohne Gegenstimme Jürgen Haschke zum ersten Landesbeauftragten. Die Amtszeit des Landesbeauftragten beträgt fünf Jahre bei Zulässigkeit einer einmaligen Wiederwahl. Ab Oktober 1993 baute er die Behörde der TLStU auf. Am 24.09.1998 wählte der Landtag Jürgen Haschke für weitere fünf Jahre zum Landesbeauftragten.

In den Anfangsjahren ging es um Spezialfragen zu den umfangreichen Personalüberprüfungen aller Bereiche des öffentlichen Dienstes, um die vielfältige Aufklärung über die Arbeitsweise der DDR-Staatssicherheit, um diverse Aspekte des von der Volkskammer erlassenen Rehabilitierungsgesetzes und der vom Deutschen Bundestag erlassenen SED-Unrechtsbereinigungsgesetze. Die Bürger, die Beratung oder Unterstützung erwarteten und verlangten, trugen zur Ausrichtung der Behörde maßgeblich mit bei.

Ab 1995 informierte die Behörde u.a. über die Staatssicherheit, die SED-Repressionen, das Funktionieren des SED-Staates, das Grenzregime mit Publikationen, Vortragsveranstaltungen und Ausstellungen.

Die Auseinandersetzung mit den Rehabilitierungsfragen der verschiedenen Formen von SED-Unrecht führte im Laufe der Jahre zu differenzierten Zugängen. Stichworte dafür waren u.a.: Doping im DDR-Sport, Zwangsaussiedlung, politische Einweisung in Kinderheime/Jugendwerkhöfe, Opferrente, posttraumatische Belastungsstörungen.

Als Träger politischer Bildung wirkte die Behörde mit bei der Entwicklung der dezentralen Aufarbeitungslandschaft: Verbändetreffen, Arbeitsgemeinschaft der Grenzmuseen, öffentlichen Foren, Lehrerweiterbildungen und Schülerprojekten. Nach aus damaliger Sicht letztmaligen Verlängerung der Antragsfristen auf Rehabilitierung nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen bis 2003 drängte der Landesbeauftragte im Januar 2002 den Ministerpräsidenten eine „Beratungsinitiative“ beim Landesbeauftragten zu schaffen, um Betroffene zu beraten und ihnen den Erhalt von Leistungen nach den Rehabilitierungsgesetzen zu ermöglichen. Mit Unterstützung de Thüringer Ministerium Soziales, Familie und Gesundheit und der Stiftung Aufarbeitung arbeitet die Beratungsinitiative bis heute.

2003 wählte der Landtag – wiederum auf Vorschlag der Landesregierung Hildigund Neubert zur Landesbeauftragten. Zu den ersten Dienstaufgaben Hildigund Neuberts zählten der Bundeskongress der Landesbeauftragten für die Stasiunterlagen mit den Opferverbänden, der 2004 zum zweiten Mal in Thüringen (in Jena) unter dem Titel „Vom Wert der Freiheit“ stattfand, sowie die Beförderung der laufenden Gesetzesinitiativen für eine „Opferrente“ von politischen Inhaftierten des SED-Regimes.

Der drohende Abriss der zweiten von einstmals drei Stasi-Untersuchungshaftanstalten auf Thüringer Boden (Erfurt, Andreasstraße) im Jahre 2005 veränderte den Schwerpunkt der Arbeit der Behörde. Da die Stasi-Haft-Orte besonders herausragende Gedenkstätten für ganz unterschiedliche Schicksale in der SED-Diktatur sind, begann die Behörde hier eine „verortete“ politische Bildungsarbeit. Begonnen wurde mit einer Kunstausstellung und Gedenkstättenarbeit unter dem Motto „Einschluss“. Die Zeitzeugenarbeit bekam durch diese Bildungsarbeit am Haftgedenkort deutlichen Aufwind. Eine Ausstellungsetage wurde geschaffen und jährlich erneuert. Zeitzeugeninterviews zu allen DDR-Jahrzehnten entstanden und ausgewählt wurden auf Audio-CDs publiziert.

Für Schulklassen wurden Projekttage und Projektwochen entwickelt, bei denen die Jugendlichen zunächst die Hintergründe und die persönlichen Stasi-Akten eines Verfolgtenschicksals kennen lernten, um dem jeweiligen Zeitzeugen dann intensiv und qualifiziert gegenüber treten zu können.

Im Jahre 2012 wurde die Gedenkstätte mit der Stiftung Ettersberg als „Gedenk- und Bildungsstätte Andreasstraße“ institutionell gesichert.

2009 war auch die dezentrale (nichtschulische) politische Bildungsarbeit durch das 20. Jahr nach 1989 vielfach gefragt. Die Behörde beteiligte sich mit einer Open-Air-Ausstellung, die in Kooperation mit dreizehn Stadtverwaltungen thüringenweit viele Besucher erreichte. Mit demselben Konzept wurde 2011 das „Jahr der Mauer“ thematisiert.

Die Behörde befasste sich mit der Frage von SED-Unrecht gegenüber Kindern und Jugendlichen, die aus politischen Gründen in Jugendwerkhöfe eingewiesen waren oder in Kinderheimen traumatische Gewalterfahrungen gemacht hatten. Dafür wurde mit Unterstützung der Landesbeauftragten die Heimkinder-Beratungsstelle beim Sozialministerium geschaffen. Die erste bundesweite Fachtagung zu diesem Thema wurde von Thüringen organisiert.

Ende 2012 begann der Thüringer Landtag mit der Debatte eines Gesetzesentwurfs, in dem die Breite des realen Tätigkeitsfeldes klarer definiert werden sollte. Am 21. Juni 2013 beschloss der Landtag mit den Stimmen der CDU, der SPD und der GRÜNEN das Gesetz über den Beauftragten des Freistaats Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, das am 20. Juli 2013 in Kraft trat.

Am 21. November 2013 wählte der Landtag auf Vorschlag der CDU- und der SPD-Fraktion Christian Dietrich zum Landesbeauftragten des Freistaats Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur.

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